Steuerberater für Gewerbetreibende

Das Rechnungswesen und das Controlling stellen wichtige unterstützende Funktionen der Unternehmensführung dar, um sich den täglichen Herausforderungen der sich ständig wandelnden Umfeldbedingungen und ändernden Gesetzgebung zu stellen. Zum einen dienen diese der Einhaltung gesetzlich geforderter Berichtspflichten, zum anderen der internen Steuerung der Unternehmensprozesse. Je nach Größe des Unternehmens macht es Sinn, diese Funktionen im Unternehmen auszuüben oder fremd zu vergeben.

Unser Angebot ist, diese Funktion je nach Absprache als Ganzes oder in Teilen für Sie zu übernehmen, angefangen von der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Finanzbuchhaltung, dem Jahresabschluss bis hin zu den Steuererklärungen und der Steuerberatung. Die Auswertungen, die Sie für die Steuerung Ihres Unternehmens benötigen, stellen wir Ihnen regelmäßig zur Verfügung.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung

Der stetige Wandel der technologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten führt zu steigenden Anforderungen an die Unternehmensleitung.

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Persönliche Beratung

Persönliche Beratung

Beratung verstehen wir als eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, Sie ganz individuell zu betreuen.

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Steuererklärung

Steuererklärung

Ob Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- oder Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung, wir erstellen für Sie alle Steuererklärungen, die erforderlich bzw. sinnvoll sind.

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Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Wird ein Steuerbescheid erlassen, ist es sehr wichtig, diesen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gründlich zu prüfen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

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Jahresabschluss

Jahresabschluss

Mit dem Jahresabschluss werden die Daten der laufenden Jahresbuchhaltung zusammengefasst. Er stellt somit den rechnerischen Abschluss eines Wirtschaftsjahres dar.

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Lohn- und Finanzbuchhaltung

Lohn- und Finanzbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein sensibler Bereich in der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und beinhaltet dabei ein hohes Fehlerpotenzial.

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Betreuung von Betriebsprüfungen

Betreuung von Betriebsprüfungen

In der deutschen Kultur des Steuerrechts sind Betriebsprüfungen etwas ganz Normales. Nahezu jedes Unternehmen unterliegt einmal der steuerlichen Betriebsprüfung.

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Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Möchten Sie Ihr Unternehmen ganz oder teilweise verkaufen bzw. unentgeltlich übergeben, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich.

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Jahresabschlussprüfung

Wir übernehmen die gesetzliche Prüfung des Jahresabschlusses bei Körperschaften wie GmbHs und freiwillige Prüfungen bei Personengesellschaften.

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