Aktuelle Mandanteninformationen zum Steuerrecht

Vorsteuervergütung: Schema-Änderung der Massendatenschnittstelle ELMA5

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert über eine Schema-Änderung bei der Massendatenschnittstelle ELMA5 für den "Antrag auf Vorsteuervergütung im EU-Ausland durch inländische Unternehmer". Seit dem 01.01.2023 stehen für diesen Antrag ausschließlich die ELMA-Dienste in der Schema-Version 9.0.0 zur Verfügung.

Falls zum Versand der Daten statt des SFTP-Filetransfers der Upload-Client im BZStOnline-Portal verwendet werden soll, muss dafür der Dienst "Versand von Massendaten an die ELMA5-Schnittstelle" verwendet werden.

Die bisherige Schema-Version lautete 000001 (Dienst "Versand von Anträgen zur Vorsteuervergütung im EU-Ausland durch inländische Unternehmer an die ELMA5-Schnittstelle"). Das BZSt weist ausdrücklich darauf hin, dass Daten, die mit dieser Schema-Version übermittelt werden, nicht mehr verarbeitet werden können.

Das aktuelle Kommunikationshandbuch, die aktuelle Schnittstellenbeschreibung und weitere Informationen sind auf der Homepage des BZSt verfügbar.

Hinweis: Zur Übermittlung von Daten an das BZSt ist eine Anmeldung beim zuständigen Fachbereich im BZSt (St I 7) erforderlich. Dadurch wird der Fachbereich darüber informiert, dass Sie Daten übermitteln wollen. Einer Anmeldung bedarf es nur für die sendende Person oder Gesellschaft. Sofern das BZStOnline-Portal (BOP) noch nicht genutzt wird, ist zunächst eine Portalregistrierung durchzuführen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 05/2023)