Häufig gestellte Fragen

1. Bis wann muss ich meine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?

Grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres. Wenn Sie sich in steuerlicher Beratung befinden bis zum 31.12. des Folgejahres. Fristverlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.

Bei sog. "Antragsveranlagungen" d. h. bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit und Nebeneinkünften unter 410 € gelten die o. g. Fristen nicht. Hier kann innerhalb der 4-jährigen Festsetzungsfrist die Erklärung eingereicht werden.
Beispiel: Die Frist für das Jahr 2014 endet am 31.12.2018.

2. Bin ich überhaupt verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

Gesetzlich verpflichtet

  • Arbeitnehmer, die neben den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit noch Nebeneinkünfte von über 410 € haben,
  • Gewerbetreibende,
  • Freiberufler,
  • Land- und Forstwirte,
  • und bei Bezug von Lohnersatzleistungen im laufenden Jahr der Arbeitslosigkeit.

Freiwillige Abgabe

  • Möglich bei der sog. "Antragsveranlagungen" (s. o.),
  • um Steuervorteile geltend zu machen, die einem bei Nichtabgabe verloren gingen (z. B. zur Erstattung bereits abgeführter Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im Rahmen der Abgeltungssteuer),
  • um eine Arbeitnehmersparzulage vom Finanzamt festsetzen zu lassen,
  • um einen steuerlichen Verlust gesondert feststellen zu lassen.

3. Muss ich erhaltenes Elterngeld versteuern?

Ja. Das Elterngeld ist zwar grundsätzlich eine steuerfreie Leistung, es erhöht aber den Steuersatz im Rahmen des Progressionsvorbehalts. Dies gilt auch für andere Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

4. Wie lange dauert die Bearbeitung meiner Steuererklärung beim Finanzamt?

Vom Abgeben der Einkommensteuererklärung bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Finanzamt den Steuerbescheid zuschickt, dauert es, je nach Jahreszeit und Finanzamt, vier Wochen bis vier Monate. Ein freundlicher Anruf oder ein freundlicher Brief kann diese Zeit etwas verkürzen.
Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Bearbeitungszeit besteht nicht.

5. Wie lange dauert die Bearbeitung in ihrem Hause?

Wir sind stets bemüht, die Erklärungen zeitnah in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung in den Zeiträumen Mitte Februar bis Ende Mai und Oktober bis Ende Dezember aufgrund der Häufung der Fälle etwas länger. Auch werden in Einzelfällen Steuererklärungen vom Finanzamt vorzeitig angefordert. Diese werden dann auch von uns bevorzugt bearbeitet.

6. Wie viel muss ich an meinen Steuerberater zahlen?

Wir können Sie nicht von steuerlichen Pflichten freistellen. Durch die hohe Qualität unserer Beratungsleistung können wir aber Ihre Steuerbelastung so gering wie möglich halten, Fristen überwachen und Ihre Rechte gegenüber Finanzbehörden engagiert durchsetzen.

Diese Leistung hat wie jede andere ihren Preis. Gemäß Steuerberatervergütungsverordnung bewegt sich diese Vergütung zwischen einer Mindest- und einer Höchstgebühr. Wir bieten unsere Leistungen je nach Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit zu fairen Preisen an. Für eine Buchhaltung im "Schuhkarton" benötigen wir naturgemäß mehr Zeit, dementsprechend höher ist die Gebühr.

Um Ihre persönliche Steuerberatergebühr zu ermitteln, möchten wir in einem vertrauensvollen Gespräch Ihre steuerliche Situation kennenlernen. Sie bestimmen, welche Leistungen Sie erhalten möchten und wir machen Ihnen ein individuelles Angebot.
Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Auslagen und 19% Umsatzsteuer.

Sprechen Sie uns an. Ihre Anfrage ist natürlich kostenlos.