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Frage nach der Gewerblichkeit: Sind private eBay-Verkäufe steuerpflichtig?

Wenn Sie Ihren Keller oder Dachboden ausmisten und Ihren Hausrat auf Verkaufsplattformen im Internet anbieten, müssen Sie die hierbei erzielten Erlöse in der Regel nicht versteuern, denn als Privatverkäufer entfaltet Ihre Tätigkeit keine steuerliche Relevanz.

Hinweis: Bei nichtalltäglichen Gegenständen wie beispielsweise Schmuck muss für die Steuerfreiheit des Gewinns allerdings der Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist (Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung) abgewartet werden.

Werden Internetverkäufe immer weiter professionalisiert, kann die Schwelle zu einem steuerpflichtigen gewerblichen Handel überschritten werden. Dieser Fall tritt ein, wenn nicht nur eigene ausrangierte Alltagsgegenstände wie Kleidung, Smartphones oder PCs verkauft werden, sondern ein planmäßiger An- und Verkauf stattfindet und die Anzahl der Verkäufe und die Höhe der Umsätze in die Höhe schnellt. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zur Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handeln die ursprüngliche Kaufabsicht des Verkäufers entscheidend: Werden Gegenstände privat und ohne Veräußerungsabsicht gekauft und später wieder verkauft, handelt es sich in der Regel um steuerlich irrelevante Privatgeschäfte. Hieran ändert in diesem Fall auch der Umstand nichts, dass der Verkauf über Internetplattformen abgewickelt wird, die hauptsächlich von gewerblichen Händlern genutzt werden. Anders ist der Fall jedoch gelagert, wenn Gegenstände eigens erworben werden, um sie anschließend auf Verkaufsplattformen gewinnbringend weiterzuveräußern. Dieses Vorgehen spricht für eine gewerbliche Tätigkeit.

Das Finanzamt wird auch dann eine Gewerblichkeit annehmen, wenn ein Verkäufer größere Mengen an gleichartigen, neuen Gegenständen verkauft. Denn in diesem Fall liegt es fern, dass die Gegenstände ursprünglich für den privaten Hausgebrauch angeschafft wurden.

Hinweis: Wenn Sie als Onlinehändler die Merkmale der Gewerblichkeit erfüllen, sollten Sie steuerlich frühzeitig mit offenen Karten spielen und Ihre Umsätze und Gewinne gegenüber dem Fiskus angeben. Auf die Anonymität des Internets zu vertrauen, empfiehlt sich nicht, denn die Finanzbehörden verfolgen die Verkaufsaktivitäten von Internethändlern mittlerweile über spezielle Analyseprogramme, mit denen sich Verkäufe im großen Stil nachvollziehen lassen. Werden gewerbliche Händler im Nachhinein enttarnt, drohen ihnen erhebliche Steuernachzahlungen und Zinsforderungen sowie ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

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zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2021)